- Reinigung von Büro -und Geschäftsräumen
- Reinigung von öffentlichen Gebäuden
- Reinigung und Hilfe im privaten Haushalt
- niedrigschwellige Entlastungsangebote gemäß § 45 a Abs. 1 SGB XI für Personen mit Pflegestufe bzw. Haushalte in welchen Personen mit Pflegestufe wohnhaft sind (Kostenübernahme durch die Krankenkassen).